GANZJAHRESBAD Gesetz hat sich geändert / Aber nicht Meinungen von Bürger-Liste und CDU / Zweidrittel-Mehrheit notwendig
NIDDA – Und wieder beschäftigen sich Niddas Stadtverordnete mit dem Bau eines Ganzjahresbades. Scheiterte die SPD vor vier Wochen mit ihrer Forderung, den Sperrvermerk im Haushalt aufzuheben und unverzüglich mit dem Bau zu beginnen, beantragt die Fraktion nun einen Bürgerentscheid. Da dafür eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist, was 25 Stadtverordneten entspricht, und die Bürger-Liste und die CDU „keinen Anlass“ für einen Bürgerentscheid sehen, wird der Antrag wahrscheinlich abgelehnt.
Aber was veranlasst die SPD, einen Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen, nachdem sie vor drei Jahren die Pläne der CDU, ein Bürgerbegehren zu initiieren, strikt abgelehnt hatte?
„Dieses Bürgerbegehren entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben und musste daher als unzulässig zurückgewiesen werden“, schreibt Stefan Knoche in einer Pressemitteilung. 1642 Niddaer hatten unterschrieben. Die Listen wurden am 15. April 2013 beim Magistrat eingereicht. Aber: Die Fragestellung „Sind Sie dafür, dass in Nidda ein neues Hallenbad gebaut wird, obwohl die Stadt hoch verschuldet ist und ohne, dass ein Alternativentwurf zur Sanierung des bestehenden Hallenbades vorliegt?“ sei nicht eindeutig gewesen. Deshalb habe die SPD das Bürgerbegehren abgelehnt.
Doch die Gesetzeslage hat sich geändert. Bislang musste dem Bürgerentscheid ein Bürgerbegehren vorausgehen. Wurde dabei das notwendige Quorum erreicht (mindestens zehn Prozent der bei der letzten Gemeindewahl wahlberechtigten Einwohner), waren die Voraussetzungen für den Bürgerentscheid erfüllt.
Der Landesgesetzgeber räume den Gemeindeparlamenten seit Januar die Möglichkeit ein, mit einer Zweidrittelmehrheit einen derartigen Bürgerentscheid selbst zu beschließen. Mit der gesetzlichen Änderung wolle der Gesetzgeber eine Beteiligung der Bürger in den Gemeinden erleichtern. „Diese Chance sollten wir nutzen, auch wenn die Hürde sehr hoch ist“, äußert Thomas Eckhardt in der Presseerklärung. Gerade die Diskussion über den Bau eines Ganzjahresbades in Nidda sei „ein Musterbeispiel dafür, dass der Gesetzgeber zu Recht die Möglichkeiten für einen Bürgerentscheid erweitert habe“. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Christine Jäger setzt darauf, dass nicht nur ihre Parteikollegen, sondern auch andere Stadtverordnete dem Antrag zustimmen. „Da in der Vergangenheit fraktionsübergreifend Einigkeit bestand, die Bürger bei der Entscheidung so weit wie möglich zu beteiligen, sollten wir die jetzt bestehende Möglichkeit nutzen und einen Bürgerentscheid beschließen.“
Die Chancen stehen schlecht, denn für die Fraktionsvorsitzenden von Bürger-Liste und CDU, Bernd Schoeps und Hans Gerlach, haben die Niddaer bereits entschieden: „Bei der Kommunalwahl am 6. März und bei der Bürgerbefragung“, sagen beide unabhängig voneinander, aber übereinstimmend. Die SPD habe als Folge ihrer Haltung beim Ganzjahresbad bei der Kommunalwahl Stimmen und Mandate eingebüßt. Und während die Genossen die Meinung vertreten, die Befragung sei „auslegungsfähig und führte nicht zu einem eindeutigen Ergebnis“, sehen Schoeps und Gerlach auch das anders. Die Beteiligung sei von dem beauftragten Institut IB Digital als gut bewertet worden. Und: Während nur sehr wenige Befragte Interesse zeigten, eine Dauerkarte für das neue Bad zu kaufen, „sagte eine deutliche Mehrheit, dass eine Steuererhöhung wegen des Baus nicht akzeptabel ist“, betont Schoeps. „Alle Fraktionen wünschen sich ein Schwimmbad“, sagt Gerlach, „aber in der momentanen Finanzsituation ist dies nicht zu realisieren.“
Die Stadtverordnetenversammlung findet am morgigen Dienstag, 12. Juli, ab 20 Uhr im Bürgerhaus Nidda statt.
Quelle: Kreis-Anzeiger